Es geht darum, inskünftig ambulante Behandlungen zu fördern und damit unnötige Spitalaufenthalte zu vermeiden. Das kommt den Patientinnen und Patienten entgegen und ist günstiger für das ganze Gesundheitssystem.
In seiner Sitzung vom 28. Oktober 2024 verabschiedete der Vorstand einstimmig die Stellungnahme zur bevorstehenden Abstimmung vom 24. November 2024
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS).